Allgemeine Einkaufsbedingungen HolyPoly GmbH

Stand 02. Mai 2024

1. Geltungsbereich

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten für die vorliegende Bestellung sowie alle zukünftigen Bestellungen und Einkäufe ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers akzeptieren wir nicht, und sie binden uns auch dann nicht, wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Lieferung/Leistung vorbehaltlos entgegennehmen. 

2. Angebote/Bestellungen

Unsere Bestellungen sind für uns nur bindend, wenn sie schriftlich oder in Textform erteilt worden sind. Mündliche Absprachen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Der Verkäufer ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 3 Werktagen rechtsverbindlich zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung des Verkäufers nicht innerhalb dieser Frist, sind wir nur an die Bestellung gebunden, wenn wir sie wieder ausdrücklich bestätigen.

3. Kaufpreis / Fälligkeit

Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Dieser Preis schließt die Kosten für Lieferung, Verpackung und Transportversicherung ein. Soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen und schriftlich von uns bestätigt wird, soll die Zahlung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und Erhalt der Rechnung mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto erfolgen.

4. Lieferzeit

Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle.  

Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Wenn die vereinbarte Lieferzeit aus einem von unserem Vertragspartner zu vertretenden Umstand nicht eingehalten wird, so sind wir nach dem ergebnislosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, nach unserer Wahl Schadensersatz statt oder neben der Leistung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen und vom Vertrag zurückzutreten.

5. Rechnungen / Zahlung

Rechnungen sind uns beim Versand der Ware per E-Mail als PDF-Dokument zuzuschicken. Die Rechnungen müssen unsere Bestellnummer und das Bestelldatum enthalten. Jede Lieferung ist separat zu fakturieren. Bei Teillieferungen muss die verbleibende Restmenge angegeben werden. Unsere Zahlung gilt nicht als Anerkenntnis einer vertragsgemäßen Leistung des Verkäufers.

6. Versandpapiere / Verwendung der Ware

Versandanzeigen sind am Versandtag unter Angabe unserer Bestellnummer und des Bestelldatum an uns abzusenden. Allen Warenlieferungen ist ein Lieferschein mit Angabe unserer Auftragsnummer beizufügen. Die Art der Verwendung der Ware steht in unserem Ermessen.

7. Lieferort und Gefahrübergang

Der Verkäufer übernimmt alle Transport-, Versicherungs- und Zollabwicklungskosten bis zum von uns angegebenen Bestimmungsort. Die Gefahr geht erst nach Abladung der Ware am Bestimmungsort auf uns über.

8. Untersuchung und Rüge / Gewährleistung / Haftung

Wir sind berechtigt, die Ware erst nach Ablieferung am endgültigen Bestimmungsort zu untersuchen. Offene Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, verborgene Mängel innerhalb von einer Woche nach Entdeckung zu rügen.

Bei Mängeln stehen uns die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche uneingeschränkt zu. Wir sind berechtigt, vom Verkäufer nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Der Verkäufer stellt uns von etwaigen Ansprüchen aus Produzentenhaftung sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes frei, soweit der Verkäufer oder sein Zulieferer den die Haftung auslösenden Produktfehler verursacht hat.

9. Qualitätssicherung

Der Verkäufer verpflichtet sich, ausschließlich nach der Null-Fehler-Strategie zu arbeiten. Auf unser Verlangen hat der Verkäufer die Qualitätssicherung durch ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem nachzuweisen. Lieferungen und Leistungen sind in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Qualitätsstandard DIN EN ISO 9001 zu erbringen. Lieferungen und Leistungen müssen den gesetzlichen und behördlichen Forderungen im Hersteller- und Empfängerland gerecht werden

Wir sind berechtigt, den Stand der Qualitätssicherung bei dem Verkäufer während der üblichen Betriebszeit nach vorheriger Anmeldung zu überprüfen.

10. Chemikalienrechtliche Anforderungen

Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm gelieferte Ware die  jeweils gültigen chemikalienrechtlichen Anforderungen, z.B. REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006), erfüllt und dass alle Bestandteile der Ware ordnungsgemäß im Sinne der jeweils gültigen chemikalienrechtlichen Verordnung registriert sind.

11. Patentrechte / Schutzrechte

Der Verkäufer garantiert, dass wir die gelieferte Ware im Rahmen des geltenden Rechts benutzen können und dadurch keine Patente, Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden.

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware geht mit ihrer Bezahlung in unser uneingeschränktes Eigentum über. Weitergehende Eigentumsvorbehalte, insbesondere der so genannte erweiterte Eigentumsvorbehalt in all seinen Formen, sind ausgeschlossen.

13. Compliance

Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtlichen von ihm beschäftigten Mitarbeitern zumindest den anwendbaren gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Subunternehmer entsprechend zu verpflichten, soweit das Mindestlohngesetz für die Subunternehmer Anwendung findet.

Der Verkäufer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen und international anerkannten Menschenrechte, insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Menschenhandel, Korruption und Diskriminierung, einzuhalten.

Der Verkäufer ist darüber hinaus zur Einhaltung von gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen sowie von etwa anwendbaren Arbeitssicherheitsstandards verpflichtet. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seine Subunternehmer entsprechend zur Einhaltung der vorgenannten Punkte zu verpflichten, soweit diese für die Subunternehmer rechtlich bindend sind.

Bei der Durchführung dieses Vertrages verpflichtet sich der Verkäufer zur strikten Einhaltung der geltenden Gesetze, die Bestechung von Amtsträgern und Privatpersonen, Geldwäsche und andere Korruptionstatbestände regeln.

Der Verkäufer wird im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Leistungen den Einfluss seiner Aktivitäten auf die Umwelt so gering wie möglich halten. Dies gilt insbesondere für klimaschädliche Emissionen, Abfälle und den Verbrauch von natürlichen Ressourcen.

14. Allgemeine Bestimmungen

Der Gerichtsstand ist Dresden, Deutschland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) sowie der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts. Im Übrigen gelten die Incoterms in der jeweils neuesten Fassung.

Sollten einzelne Regelungen dieser Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Regelungen im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchsetzbare Regelung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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